Die nachweisbare Geschichte von Gammelsdorf beginnt im Jahre 1075 mit der Nennung des Namens Gamanolvesdorf.

Der Gründer des Ordens war zweifelsfrei ein gewisser Gamanolf, er gab ihm dann auch seinen Namen oder sein Name wurde von anderen an das Dorf gegeben. Das Geschlecht der Kamanolfe war an der Wende des 8. Jahrhunderts oder in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts an der Pfettrach begütert; das heutige Gandorf bei Mauern ist auch eine Gründung der Gamanolve, in Peterswahl schenkte der Priester Ekkihart, der im Jahre 819 als Verwandter des Kamanolf bezeichnet wird, seinen Besitz dem Bischof in Freising; zum ersten Mal urkundet ein Kamanolf an hervorragender Zeugenstelle mit seinem Verwandten Fritilo um 783, als Bischof Atto Grundstücke in Thulbach auf dem Tauschwege gegen solche in Lern erwirbt, ebenso urkundet er bei der genannten Schenkung seines Verwandten, des Priesters Ekkehart, bis 824 unterschreibt er nochmals sechsmal als Zeuge. Die Gamanolfe erscheinen in der Ahnenreihe der Thulbacher Grafen, einem damals sehr mächtigen und einflußreichem Geschlecht.

Ist nun jener Gamanolf, den wir in der Zeit zwischen 783 und 824 kennen gelernt haben, der Gründer unseres Gammelsdorf oder ist es sein Vater oder Großvater? Da das Dorf selbst erst 1075 mit einem Heriman de Gemanolvesdorf urkundlich erscheint müssen wir, um diese Frage mit einiger Wahrscheinlichkeit beantworten zu können, andere Gesichtspunkte in Betracht ziehen. Dr. Walter Schreyer weist in seiner Untersuchung über die „Entwicklung der altbayerischen Hügellandschaft zwischen Amper und Donau „ S. 56 darauf hin, dass Gammelsdorf ein Gewannflur besitzt. Die Gewannfluren finden sich vor allem in den großen alten Dörfern der bayerischen Ursiedelungsgebiete in den Flusstälern und deren Rainen, auch in kleineren Seitentälern, ja sogar in kleinsten Tälchen aufwärts, manchmal, aber selten auch in im welligen Hügelland. Zu diesen Ausnahmen zählen in unserer Gegend Tondorf, Pörndorf und Gammelsdorf. Wo wir aber diese Gewannflur vorfinden, müssen wir an eine frühe Gründung denken. Dr. Walter Schreyer meint in Anschluß an Fehn, der über die Besiedlung des niederbayrischen Teritärlandes schrieb, etwa folgendes: Grundherrliche Familien, die ihren Sitz in großen Dörfern am Randes des Hügellandes als Weideland. Diese Striche bildeten den Anhaltspunkt für Siedlungen, die von nachgeborenen Söhnen des Grundherren gegründet und ausgebaut wurden. Die Anlage der Gewannflur wurde mitgebracht. Sie wird im Gegensatz zur Weiler- und Einödflur dadurch charakterisiert, dass aus der großen Feldflur zunächst eine, je nach Zahl der Siedler wechselnde Menge größerer Abteilungen ausgeschieden werden. Diese zerfallen wiederum in parallel geteilte, schmal steifenförmige Gebilde, deren jedes in der Regel einem anderen Besitzer eignet. Die zu einer Hofstätte gehörigen Feldstücke liegen so über mehrere Gewanne in der Markung zerstreut und befinden sich in Gemenglage. Ursprünglich gab es keine Feldwege. Nur über die Nachbargrundstücke konnte man des eigene Feld erreichen. Strenger Flurzwang, d. h. daß alle Inhaber eines Gewannes die selbe Feldfrucht anbauen mussten, war die Folge. Aus der vorhandenen Gewannflur ergibt sich als für eine Datierung der Gründung Gammelsdorf folgendes: Die Anlage einer Gewannflur erst nach 780 ist nicht denkbar. Darum muß die Gründung Gammelsdorf spätestens um 700 angesetzt werden. Der Gamanolf der Jahre 783 – 824 kann demnach kaum der Gründer von Gammelsdorf gewesen sein. Er ist Nachkomme eines Gamaolf, der wohl im Isartal gebütert war und von dorther ins Hügelland eindrang.

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