Die
nachweisbare Geschichte von Gammelsdorf beginnt im Jahre 1075 mit der Nennung
des Namens Gamanolvesdorf.
Der Gründer des Ordens war zweifelsfrei ein gewisser Gamanolf, er gab ihm dann
auch seinen Namen oder sein Name wurde von anderen an das Dorf gegeben. Das
Geschlecht der Kamanolfe war an der Wende des 8. Jahrhunderts oder in der
zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts an der Pfettrach begütert; das heutige
Gandorf bei Mauern ist auch eine Gründung der Gamanolve, in Peterswahl schenkte
der Priester Ekkihart, der im Jahre 819 als Verwandter des Kamanolf bezeichnet
wird, seinen Besitz dem Bischof in Freising; zum ersten Mal urkundet ein
Kamanolf an hervorragender Zeugenstelle mit seinem Verwandten Fritilo um 783,
als Bischof Atto Grundstücke in Thulbach auf dem Tauschwege gegen solche in Lern
erwirbt, ebenso urkundet er bei der genannten Schenkung seines Verwandten, des
Priesters Ekkehart, bis 824 unterschreibt er nochmals sechsmal als Zeuge. Die
Gamanolfe erscheinen in der Ahnenreihe der Thulbacher Grafen, einem damals sehr
mächtigen und einflußreichem Geschlecht.
Ist nun jener Gamanolf, den wir in der Zeit zwischen 783 und 824 kennen gelernt
haben, der Gründer unseres Gammelsdorf oder ist es sein Vater oder Großvater? Da
das Dorf selbst erst 1075 mit einem Heriman de Gemanolvesdorf urkundlich
erscheint müssen wir, um diese Frage mit einiger Wahrscheinlichkeit beantworten
zu können, andere Gesichtspunkte in Betracht ziehen. Dr. Walter Schreyer weist
in seiner Untersuchung über die „Entwicklung der altbayerischen Hügellandschaft
zwischen Amper und Donau „ S. 56 darauf hin, dass Gammelsdorf ein Gewannflur
besitzt. Die Gewannfluren finden sich vor allem in den großen alten Dörfern der
bayerischen Ursiedelungsgebiete in den Flusstälern und deren Rainen, auch in
kleineren Seitentälern, ja sogar in kleinsten Tälchen aufwärts, manchmal, aber
selten auch in im welligen Hügelland. Zu diesen Ausnahmen zählen in unserer
Gegend Tondorf, Pörndorf und Gammelsdorf. Wo wir aber diese Gewannflur
vorfinden, müssen wir an eine frühe Gründung denken. Dr. Walter Schreyer meint
in Anschluß an Fehn, der über die Besiedlung des niederbayrischen Teritärlandes
schrieb, etwa folgendes: Grundherrliche Familien, die ihren Sitz in großen
Dörfern am Randes des Hügellandes als Weideland. Diese Striche bildeten den
Anhaltspunkt für Siedlungen, die von nachgeborenen Söhnen des Grundherren
gegründet und ausgebaut wurden. Die Anlage der Gewannflur wurde mitgebracht. Sie
wird im Gegensatz zur Weiler- und Einödflur dadurch charakterisiert, dass aus
der großen Feldflur zunächst eine, je nach Zahl der Siedler wechselnde Menge
größerer Abteilungen ausgeschieden werden. Diese zerfallen wiederum in parallel
geteilte, schmal steifenförmige Gebilde, deren jedes in der Regel einem anderen
Besitzer eignet. Die zu einer Hofstätte gehörigen Feldstücke liegen so über
mehrere Gewanne in der Markung zerstreut und befinden sich in Gemenglage.
Ursprünglich gab es keine Feldwege. Nur über die Nachbargrundstücke konnte man
des eigene Feld erreichen. Strenger Flurzwang, d. h. daß alle Inhaber eines
Gewannes die selbe Feldfrucht anbauen mussten, war die Folge. Aus der
vorhandenen Gewannflur ergibt sich als für eine Datierung der Gründung
Gammelsdorf folgendes: Die Anlage einer Gewannflur erst nach 780 ist nicht
denkbar. Darum muß die Gründung Gammelsdorf spätestens um 700 angesetzt werden.
Der Gamanolf der Jahre 783 – 824 kann demnach kaum der Gründer von Gammelsdorf
gewesen sein. Er ist Nachkomme eines Gamaolf, der wohl im Isartal gebütert war
und von dorther ins Hügelland eindrang.