Der Name
Gammelsdorf in der Form „Gamanolvesdorf“ erscheint zum erstenmal 1075, da ein
Herimanus von dort sein Gut in Schwillnach bei Ebersberg dem heiligen
Sebastian durch Vermittlung des Gamanolf von Schattenhofen übergibt, er gibt
diesen Besitz aber nicht ohne Gegenleistung, so lange er lebt, mussten ihm
alljährlich gegeben werden: 8 Unzen Denare, eine Fuhre Wein aus Tondorf, 2
Fuhren Bier, 3 gemästete Schweine, 2 Pfung hinz, an Getreide was das Kloster
von drei seiner kleineren Besitzungen in Pfeffenhausen einnimmt, ferner 2
Morgen Wiesen in Tondorf. Neben diesem Geschlecht der Herimanus finden sich im
11. Jahrhundert auch noch andere freie Grundbesitzer in Gammelsdorf; um 1080
übergibt ein Uodalrich von Gammelsdorf seines Seelenheiles wegen „propter spem
celesticum“ dem heiligen Kastulus von Moosburg einen Acker und seinen Knecht
Adalbert mit der Verpflichtung alljährlich 5 numui auf den Altar des Heiligen
zu legen.
Um 1100 schenkt der freie Bauer Marquard ein Landgut nebst Weinberg zu
Gammelsdorf als Präbende für seine Schwester Mathilde, die sich im Kloster
Geisenfeld befindet..
Für die Weinberge in Gammelsdorf interessierten sich auf Grundbesitzer im
Isartal. Um 1180 hat der edle Adalbero von Bruckberg einen Gammelsdorfer
Weinberg im Besitz, den er am Tage, da seine Frau Ophemia in Moosburg beerdigt
wurde, dem Castulusstift übergibt. Ein bedeutender Mann, Gammelsdorfs
Eberhard, der in den Urkunden den auszeichnenden Namen „ Dominus“ erhält, ist
in der Zeit von 1180 – 1220 sechsmal Zeuge bei Rechtsgeschäften des Moosburger
Stiftes. Dieser Dominus Eberhard aus Gammelsdorf war wohl ein Ministerial der
Grafen von Moosburg. Zwar kann urkundlich nur ein Hof in Gammelsdorf als
Besitz der Grafen nachgewiesen werden, doch ergibt sich der tatsächliche
Umfang des Moosburger Grafengutes in Gammelsdorf aus Schlussfolgerungen, die
Sebastian Hiereth in seiner Dissertation über „Das Landgericht Moosburg“
zieht. Er weist darauf hin, daß bei den Aufzeichnungen der herzoglichen Güter
der Jahre 1222 – 28 kein Besitz des Herzogs in Gammelsdorf verzeichnet wird,
während der 3. Urbar von 1326 solchen aufführt. Er schließt daraus, daß dieser
Besitz früher den Grafen von Moosburg gehörte, deren letzterer 1281 starb.
Nach dessen Tod kam dieser Besitz an den Landshuter Herzog. Im 3. Urbar von
1326 wird zwar nur der „Urichshof von Golvelperch“ genannt, dagegen sagt der
Gütlbuch des Kastenamts Landshut von 1338 genauer: Item Gamelsdorf ein Hof.
Daselben ein Hub. Daselben ein Hof. Das Kastulusstift besaß 1359 eine Hube und
eine Wiese in Gammelsdorf. Und der Urbar des Kastens Landshut von 1439
schreibt Item Gammelsdorf der Hof – Item daselb ein Hueb - Item daselb zu
Gamelstorf ein Hof – Item daselbs derander Hof – Die zwen Höf hat Inn Conrat
Mair. „Item daselbs der Schnitt gilt 6 Schilling 12 Regensburger Pfennig. In
dieser Aufschreibung erkennen wir gut die heutigen Höfe, die einst Eigentun
der Grafen von Moosburg waren und von 1338 – 1848 herzoglich blieben. Der
erste Hof mit der Hube ist Grubmair. Die Hube wurde mit diesem Hof zu einem
landwirtschaftlichem Betrieb vereinigt. Im Urbar von 1439 heißt es „Conrat
Maier hat 2 Höfe inne“ Daselb zu Gammelsdorf ein Hof gitl 1 Pfund 48
Regensburger Pfennige, Stift 3 Regensburger Pfennige und ein Landshuter
Pfennig, 1 Gans, 2 Hühner, 25 Eier, 1 Käse. –Die beiden Höfe, vereint unter
dem hörigen Bauern Conrat Mayer blieben bis heute zusammen und gaben diesem
Besitz den Namen: „Mayer in Höfen“ heute Mayer am Höfl.
Aus den
Schenkungen des Uodalrich von 1080, der Weinbergschenkung des Edlen Adalbero
von Bruckberg und anderen nicht mehr nachweisbaren Erwerbungen mag sich also
der Gammelsdorfer Besitz des Moosburger Castulusstifts zusammengesetzt haben,
der 1359 im Verzeichnis des Klosterbesitzes eingetragen ist: „Gamolstorff huba
5 solidi Den. Ibidem presdium sevit 60 den. Ibidem prediom „Weinlehen“ servit
3 solidi 10 den = Gammelsdorf 1 Hube zahlt 5 Schilling Pfennig, eine Sölde
zahlt 60 Pfennig, das Weinlehen zahlt 3 Schilling 10 Denare.
Im Jahr 1465 erscheint die Sölde mit der Hube zusammengelegt, als Anwesen zum
Pflügler und das Weinlehen ist der Lehner von 1465, da sich im Besitz des
Chorherrn befindet. Auch das Kloster St. Emeran Regensburg hatte nach dem
Klosterurbar von 1336 einen kleinen Besitz in Gammelsdorf, der jährlich 5
Denare abwarf und an die Zehentberechtigten und den Moosburger Bürger, Herrn
von Pern vergabt war. „Habemus predioem in Gammelsdorf solspit 5 den. quod
tenent decimatores et quidam ei vis Mospurgensis dominus Pern.“ Im Steuerbuch
von 1465 hat das Emerankloster in Gammelsdorf keinen Besitz mehr. Das kleine
Gut war in andere Hände gekommen. Die Siedlungsgeschichte ab 1465 wird dann so
umfangreich, dass eine Darstellung auf diesen Seiten den gesamten Umfang
sprengen würde – wir empfehlen Ihnen daher den Kauf einer Ortschronik der
Gemeinde Gammelsdorf, die Sie u.a. bei der Sparkasse in Gammelsdorf, bei der
Verwaltungsgemeinschaft Mauern in Mauern oder auch beim Bürgermeister
persönlich erwerben können – sollten Sie sich dazu entschließen, viel Spaß
beim studieren dieser außergewöhnlich umfangreichen und viel Wissen
vermittelnden Lektüre.